"KI wird bereits in strafrechtlichen Ermittlungen angewendet, kann im Einzelfall aber auch Risiken bergen."
Ist das da so wortwoertlich gesagt worden? Klingt das nur in meinen Ohren wie durchschnittliche Nebenwirkungen eines durchschnittlichen Medikaments? Auf dem Beipackzettel erwaehnen und dann ist schon in Ordnung?
Das sich die Arbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“ damit befasst, beruhigt mich nicht, obwohl es das wahrscheinlich soll. Insbesondere da von der Fummelei an rechtlichen Rahmenbedinungen gefaselt wird anstelle die Technik selber einer Art TÜV zu unterwerfen.
"KI könnte für ein generatives KI-Sprachmodell der Justiz ...." Also nunja.. buergerunfreundlicher formulieren geht nicht, koennte also besser werden. Aber wahrscheinlich nicht.
" universelles Strukturierungstool fĂĽr Justizverfahrensakten"
Die scheinen ein Problem mit der Sortierung von Akten zu haben... Dafuer braucht man unbedingt KI, das ist naemlich der letzte Schrei.