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Avatar von _Peter_
  • _Peter_

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2016

Zwei Punkte werden im Artikel gar nicht angesprochen

1. Das Ausnutzen statt Schließen von hochgefährlichen Sicherheitslücken. Lücken, die die unbemerkte Installation von Trojanern erlauben, die wiederum mit einer Priorität laufen, die das Beeinflussen anderer Programme erlaubt, sind brandgefährlich. Und wenn die Sicherheitsbehörden nicht selber Expertenteams haben, die solche Lücken finden können, müssen sie das Wissen einkaufen - von Sicherheitslückenhändlern, die auch andere, eh, Kunden bedienen. Ransomwarebanden zum Beispiel, die dann mit denselben Lücken Krankenhäuser und Kraftwerke ausknipsen.

Welche Bedrohungen will der Verfassungsschutz abwehren, die so gefährlich sind, dass man dafür die Sicherheit von kritischer Infrastruktur opfert?

2. Wenn der Verfassungsschutz die Fähigkeit bekommt, auf Computer und Smartphones zu zu greifen - wie kann man dann sicher stellen, dass Beweise, die zur Verurteilung von Terroristen und anderen Straftätern benötigt werden, nicht vom Verfassungsschutz platziert wurden? Im Amri-Ausschuss in Berlin hat das BKA schon zu Protokoll gegeben, dass Beweise, die auf Amris Handy gefunden wurden (und seine Täterschaft in Frage stellen), belanglos sind, das heutzutage alles mögliche von Unbekannten unbemerkt auf Handys kopiert werden könne. Wenn jetzt unsere Geheimdienste ganz offiziell Zugriff auf potentielle Beweisstücke vor deren Sicherstellung bekommen - welches Gericht kann dann noch unterscheiden, was dem Angeklagten zu zu ordnen ist und was den Geheimdiensten?

Welche Bedrohungen will der Verfassungsschutz abwehren, die so gefährlich sind, dass man dafür in Kauf nimmt, dass Pädophile und Terroristen freigesprochen werden müssen, weil der Verfassungsschutz die Beweise kontaminiert hat?

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