Ansicht umschalten
Avatar von RZWahnsinniger
  • RZWahnsinniger

504 Beiträge seit 23.06.2023

Am Ende des Tages muss egal sein, wie ein Anlagen die Verwaltung erreicht

Egal ob durch persönlichen Besuch, Fax, E-Mail, Brief, Anruf, etc. Dann ist dieser Kontakt entsprechend aufzubereiten, dass er immer in den gleichen Prozess gelangt. Und am Ende sollte es selbstverständlich sein, dass dann die Antwort auch über den gewählten Eingangskanal erfolgen kann. Lediglich beim persönlichen Besuch sollte halt praktischerweise vereinbart werden: Bescheid/Entscheidung per Fax, E-Mail, Brief bzw. bei Urkunden / Dokumenten die persönliche Abholung oder Zustellung per Kurier. Letzteres ggf. auch über die Auslandsvertretungen, da immer noch genügend Bundesbürger im Ausland wohnhaft sind. Dafür müssen jedoch stellenweise noch die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, wobei das OZG als Bundesgesetz eigentlich schon für alle Landesgesetze den Rahmen vorgegeben hat. Ob dieses Bundesgesetz in jedem Fall entsprechende Landesrecht und/oder Verordnungen bricht, ist natürlich unter den Juristen umstritten :)

Bewerten
- +
Ansicht umschalten