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  • Dr. Goebel

mehr als 1000 Beiträge seit 18.09.2014

Danke!

trashmaster_alfons schrieb am 22.11.2023 13:48:

Dr. Goebel schrieb am 22.11.2023 11:01:

Die frage hier wäre doch erst einmal, was überhaupt ein "Weg" im Sinne dieser Vorschrift ist.

Ist ein Trampelpfad schon ein solcher Weg?

Ein Weg ist, welcher als solcher gewidmet ist. Alles andere, auch wenn es wie ein Weg aussieht, ist ein Teil des Forstbetriebes und rechtlich dem Wald gleichgestellt. Sog. "Nichtholzboden". Viele dieser "Wege" sind auch dementsprechend gekennzeichnet: "Privater Forstweg", "Privatweg", "Frei fĂĽr Forstbetrieb", "forstwirtschaftlicher Verkehr frei".

Wer es genau wissen will: die Forstämter oder Kommunen haben ein Kataster der gewidmeten Waldwege. Aber Vorsicht, die strenge Verkehrssicherung gibt nur für allgemein öffentlich gewidmete Wege. Ist der Weg für forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet, gelten vereinfachte Pflichten, da angenommen wird, dass die vorgesehene Nutzerschaft von den typischen Gefahren weiß.

Danke fĂĽr diese Antwort. Wieder etwas gelernt.

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