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Avatar von Ovo Maltine
  • Ovo Maltine

238 Beiträge seit 13.12.2020

Nicht lustig.

Diese Geschichte liegt schon einige Zeit zurück und drüber lachen kann man nur, weil es um einen fehlbaren Velofahrer ging. Stellt euch mal vor, sie wären zu einer Reanimation ausgerückt, was regelmässig passiert, oder sie hätten einen richtigen Straftäter verfolgt, der aufgrund der Fehlfunktion/Fehlbedienung hätte flüchten können.

Es ist ein Rätsel, wie man darauf kommen kann, taktische Einsatzmittel mit E-Antrieb zu beschaffen. Im Kanton Zürich hat man damit auch begonnen. Der Sinn und Zweck eines Einsatzfahrzeuges ist es, zu jeder Zeit einsatzbereit zu sein und möglichst autark einsatzfähig zu bleiben. Geht der Kiste mal der Sprit aus, wäre es nicht weiter tragisch, weil man ohne Mühe einen Ersatzkanister bringen kann. Ein rein elektrisch betriebenes Gefährt ist da absolut im Nachteil. Noch kann man Batterien in dieser Grösse nicht mal schnell tauschen. Nein, man muss sie wieder aufladen. Vorher bewegt sich das Gefährt keinen Zentimeter.

Und in Basel war es dann eben auch noch so, dass die Fahrzeuge ohne ordentliche Ausschreibung beschafft wurden. Wenn ausgerechnet die Sicherheitsdirektion, zu der auch die Staatsanwaltschaft gehört, bewusst und in voller Absicht gegen das Gesetz verstösst, darf man schon fragen, wie glaubhaft die Führungsetage ist und warum es bis heute für die Verantwortlichen keine Konsequenzen hatte.

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