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  • vlnet

mehr als 1000 Beiträge seit 22.08.2005

Entäuschendes Urteil

Zur Begründung führte das Gericht unter anderem an, dass die Überwachung auch positiv auf die Mitarbeiter wirke, da sie objektives Feedback ermögliche. Sie reduziere zudem Stress, da Mitarbeiter "gemäß ihres Könnens" eingesetzt werden könnten. "Das führt zu gleichmäßigerer Lastenverteilung und geringerer Frustration".

Falsch!
Sowas erhöht den Stress, da deer Mitarbeiter nicht weiß, wo die Messlatte liegt.
Da gibt es auch kein objektives Feedback und auch keine Versetzung in andere, der persönlichen Leistungsfähigkeit angepassten Bereiche.
Da erfolgt höchstens eine Anpassung im persönlichen Score und das wirkt sich im schlimmsten Fall auf das Auslaufen eines befristeten Vertrages aus.

Es gehe außerdem nicht um besonders sensible Daten oder eine Verhaltenskontrolle, sondern nur um die Leistung. Obendrein habe das Gericht den Eindruck gewonnen, dass dem Betriebsrat "wegen der Überwachung nicht die Bude eingerannt wird".

Leistungsdaten eines Mitarbeiters sind sensible Daten.
Hat sich das Gericht mal gefragt, warum dem Betriebsrat die Bude nicht eingerannt wird?
Wer einen befristeten Vertrag hat, überlegt sich dreimal, ob er zum Betriebsrat geht.
Da sinkt der persönliche Score ins bodenlose, inklusive dem Vermerk "Unbequemer Mitarbeiter"

Grundsätzlich erfassen die Mitarbeiter mit den Handscannern, welches Produkt sie in welchen Transportkorb oder welches Regalfach gelegt haben. Amazon nutzt diese Daten nicht nur zur Qualitätssicherung und zur Vermeidung von Warenstaus im Logistikzentrum, sondern verknüpft sie auch mit den Profilen der Mitarbeiter.


Natürlich werden die Daten mit den Profilen der Mitarbeiter verknüpft.

Man muss doch am Ende des befristeten Vertrages sehen, ob eine Weiterbeschäftigung sinnvoll ist.


Die Tatsache, dass das Gericht eine Berufung zugelassen hat, sei ein Hinweis darauf, dass auch eine andere Sichtweise nicht als abwegig angesehen werde. Ob die Behörde in Berufung gehe, sei noch offen.

Man kann nur hoffen, dass es eine Berufung gibt.
Das Urteil kann Richtungsweisend sein.

Gottlob muss ja keiner unter solchen Bedingungen arbeiten, wird manch einer sagen.
Aber es finden sich immer wieder Menschen, die durch das Jobcenter unter Androhung von Sanktionen genötigt werden oder die einfach einen Job brauchen, und gerade nichts anderes verfügbar ist.

Das grenzt schon an moderne Sklaverei.

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