Ich erinnere mich noch sehr gut an die monatelangen Diskussionen als damals der "dritte korb zur Urheberrechtsnovelle" durchbegoxt wurde im Parlament. Als der FachausschuĂź alle WidersprĂĽche der Experten in den Wind schrieb und genau das in den Gesetzestext goss, was die Lobbystimmen zweier IT-GroĂźkonzerne diktierten.
In einer Diskussion mit einem Juristen musste ich mir damals anhören, dass es zwar richtig sei, dass dieses Gesetz (heute mitunter "Hackerparagraf") zwar formell jede Form der IT-Tätigkeit unter Strafe stelle (was "unglücklich" sei), aber das man sich nicht so anstellen solle, weil das ja nicht so in der Rechtsprechung umgesetzt würde. Weil Richter durchaus in der Lage seien, Recht vernünftig anzuwenden.
Lassen wir mal die erschreckende Zynik in dieser Antwort kurz beiseite ...
Was sich an diesem Fall deutlich zeigt ist was derartige Gesetze letztlich bedeuten: völlig unabhängig von der tatsächlichen Handhabung (die ja auch durchaus mal anders herum ausgehen kann für IT-Experten, wenn die rechtsprechende Person einen schlechten Tag hat) ist:
die Geräte wurden beschlagnahmt, dem "Täter" faktisch die Arbeitsgrundlage entzogen (vor einer Verurteilung ...), er aus dem Geschäft gedrängt und bloßgestellt. Das ist nicht trivial. Das Damoklesschwert, dass damals in den Diskussionen immer wieder zitiert wurde hängt tatsächlich über unser aller Köpfe.