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  • Heraklex

mehr als 1000 Beiträge seit 10.06.2015

Re: Okay, das Ding sieht halt lustig aus, ist dennoch ein Dolch.

Blöde Frage: Wasn wenn einer ein neues Gemüsemesser, Gartensichel, Gebüschmachete, Handaxt etc kauft und es nach Hause bringt? Das hab ich mich schon immer gefragt, inwiefern sich das von Waffen unterscheidet.

Üblicherweise ist so ein Gerät verpackt. Die Verpackung gilt als Schutz, darin darf es transportiert werden. Dann läuft man üblicherweise nicht mit einem Küchenmesser, einer Machete, einer Axt oder eine Sichel im Gürtel durch die Stadt, sondern man verlädt sie auf dem Parkplatz des Baumarkts ins Auto und packt sie zuhause wieder aus.

Und schließlich, wenn jemand Koch ist und gerade in der Fußgängerzone eine Kochvorführung macht mit einem Kochmesser, dann führt er das Messer berechtigt, wenn er hat ein besonderes Interesse daran.

Sagt nicht "der gedachte Zweck oder das Label im Laden", denn der Dolch aus dem Artikel könnte mit dem selben Argument zur Nichtwaffe deklariert werden. "Ist halt ein besonders buntes Kartoffelmesser im Stil eines Games..."

Ein Kartoffelmesser hat üblicherweise eine zu kurze Klinge, gilt eh nicht als Waffe. Das Schinkenmesser oder das Chefmesser fallen aber unter das Waffengesetz.

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