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  • MamaMia

1 Beitrag seit 11.03.2023

"Kaum noch Zeit für tatsächliche Fälle" aber Comicfiguren schützen?

Hier wird also die pot. Überlastung von "harmlosen" Fällen als Grund genommen, die Strafverschärfung in Teilen rückgängig zu machen. Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob hier auch fiktive Inhalte neu betrachtet werden?

Die Reformkommission, die beratend für die damalige Bundesregierung für §184b aktiv war, empfohl die Straffreiheit für Comics, Texte usw. Auch da wurde als Grund eine Entlastung der Behörden/Beamten und ein Fokus auf intensivere Strafverfolgung von realen Fällen genannt, da diese Inhalte auch nicht Menschen animieren (Erinnert an Killerspiele). Da in Statistiken wohl nie unterschieden wird wäre es interessant, wie viele 5000 Jährige, Planetenzerstörende Comicfiguren beschützt werden konnten. Die echten Kriminellen lachen sich sicherlich ins Häuschen, wenn sie sehen wie die Beamten die gleichen Mittel anwenden, um fiktive Figuren zu retten und so wertvolle Ressourcen draufgehen, um genau diese Missbrauchstäter zu schnappen über die wir alle reden.

»Andererseits hat die Reformkommission empfohlen, die Strafbarkeit für klar als solche erkennbare fiktive Kinder-und Jugendpornographie ganz entfallen zu lassen, da eindeutig künstliche Darstellungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung nicht verboten werden müssen.« – Prof. Dr. Joachim Renzikowski

KriPoz / Abschlussbericht (Fn. 4), S. 260 ff., 361 f.; auch der Gesetzgeber hält die Nachahmungsgefahr für gering, s. BT-Drs. 1923707, S. 41.)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.03.2023 22:58).

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