Austausch von Ermittlungsdaten mit Behörden und privaten Unternehmen über die EU-Grenzen hinaus darf sich Europol schließlich sogar das Privileg herausnehmen, selbst zu entscheiden, ob gegebene Datenschutzgarantien ausreichen. Fehlende vertragliche Garantien verhindern die Übertragung der Daten in begründeten Fällen nicht.
Das heißt doch im Klartext, diese Polizei braucht sich um keinerlei Datenschutz irgendeines Landes oder irgendeines Bürgers mehr zu kümmern.