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  • Irgendjemand

mehr als 1000 Beiträge seit 24.03.2000

Wortklauberei

Wer die Daten unbeteiligter Bürger speichert, der speichert diese Daten anlasslos, denn für unbeteiligte Bürger ist Europol nicht zuständig. Mir ist es dabei vollkommen egal, was irgendwelche Beamte oder Politiker in ihrem Wahn behaupten, denn die Definition von anlasslos wird nicht von denen gemacht oder verändert.

Frage: Gibt es einen Anlass, die Daten von unbeteiligten Bürgern zu speichern?
Antwort: Nein, es sei denn, man will einen Überwachungsstaat errichten.

Daraus folgt, jede Speicherung von Daten dieser Bürger ist eine Vorratsdatenspeicherung - und zwar eine anlasslose. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Daten herkommen, denn es gibt schlichtweg keinen Grund, diese Daten zu speichern statt so schnell wie möglich zu löschen. Für eine "Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen" ist es gerade nicht wichtig, die Daten unbeteiligter Bürger zu verarbeiten. Warum auch? Es sind ja UNBETEILIGTE und keine Verdächtigen, Opfer oder Zeugen!

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