Ansicht umschalten
Avatar von RasT
  • RasT

mehr als 1000 Beiträge seit 29.02.2000

Richterlich angeordnete Beweisladtumkehr?

Hier ging es ja offensichtlich schwer rufschädigende Tweet, wenn ich die Berichterstattung richtig verstehe wurden ihm öffentlich Dinge unterstellt, die strafbar und/oder zumindest moralisch fragwürdig sind. Anstatt dass derjenige der das vorgetragen hat seine Behauptungen mal beweisen muss wird jetzt das Opfer aufgefordert, gegenüber einem Konzern die Unrichtigkeit dieser Behauptungen zubeweisen?

Ist das wirklich was unser Gesetzgeber so wollte? sind die Gesetze fehlerhaft? Oder sehen wir hier mal wieder einen krativen Fall von Rechtsbeugung?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten