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  • CoolAllo

mehr als 1000 Beiträge seit 19.06.2003

So Unrecht hat OpenAI nicht, aber was verstößt gegen die Nutzungsbedingungen?

Jeder, der schon einmal eine Smartphone-Tastatur mit statistischer Wortvorhersage benutzt hat weiß, dass man bestimmte Texte die man schon mehrfach eingegeben hat allein mit den drei Wortvorschlägen eingaben kann, die auf das jeweils vorherige Wort folgen. Genauso ist es durchaus plausibel, dass ein Absatz Text bei einem nicht hinreichend trainierten (oder für die Menge des Trainingsmaterials zu großen) Textmodell den Rest des Textes reproduzieren kann während jemand, der nicht im Besitz des Textanfangs ist, Mühe hätte den Text zu extrahieren.

Aber ich verstehe nicht, warum man keine geschützten Texte in seine privaten Prompts eingeben darf. OpenAI kann argumentieren, dass Benutzer, die an den geschützten Text kommen wollen es ohne den Text bereits zu besitzen nicht hinbekommen werden, aber ich verstehe nicht warum es eine Rechtsverletzung sein sollte.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.01.2024 18:38).

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