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  • gemaeuer

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Re: zwei verschiedenen Sachen

Auriocus schrieb am 03.04.2024 15:09:

fxj schrieb am 03.04.2024 14:11:

Auriocus schrieb am 03.04.2024 13:50:

aber nicht zulässig laut DFG -Richtlinien. (ich weiß, dass das nur für Reviews von Anträgen gilt, soll nur beispielhaft für solche Richtlinien sein). Der Hauptgrund ist, dass Du damit die Arbeit eines Anderen an irgendeinen US-Webserver schickst.

Dann darfst du aber auch kein Google Docs oder Office 365 hernehmen. Und per Email verschicken geht auch nicht.

Korrekt. Daher hat unser Institut eine eigene Lösung, die lokal läuft und auf PowerFolder basiert für geteilte Dokumente / Verzeichnisse. Bei uns wird das alles etwas ernster genommen, da wir Teil eines Ministeriums sind.
Bei Email geht das von unserem Emailserver zum Server des Empfängers. Zwar ist das unverschlüsselt und kann abgehört werden - das Problem will ich nicht kleinreden - andererseits kommt da auch erst das Endergebnis an. Reviews reicht man typischerweise aber gar nicht per Mail ein, sondern als Upload auf einem Verlagsserver.

Auriocus

Bei uns gibts Verträge mit Microsoft, dass der Cloud-Kram in der EU bleibt und vertrauliche Dokumente sollten natürlich nicht per Email verschickt werden.

Zum Review: da mittlerweile die Reviews häufig mit veröffentlicht werden, seh ich das nicht so eng, die zusammenhanglosen Kommentare an OpenAI zu schicken. Aber stimmt natürlich, sollte man immer im Auge haben was man wem zugänglich macht.

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