Ansicht umschalten
Avatar von Googolplex
  • Googolplex

125 Beiträge seit 08.03.2001

Ja, macht es!

Vorbemerkung: ich kenne Christoph Bieber aus einer Zeit, als wir Mitglied in einer politischen Vereinigung waren, die u.a. Konzepte für E-Voting ausprobiert hat.

Die Argumente pro echtes(!) E-Voting sind:

- die Wahlbeteiligung nimmt langsam, aber stetig ab ("nur wegen der *§$##%&-Wahl anziehen und ins Wahllokal laufen: bei dem Wetter? Nein danke."). Mit E-Voting hofft man, den Trend umzukehren.

- Es wird zunehmend schwieriger, Wahlhelfer zu gewinnen. Wer stellt sich noch für 30 EUR (insgesamt!) von 07:30 bis 21:00 Uhr am Sonntag in einen Wahlraum und hilft bei der Wahl mit? Bei Kommunalwahlen in Bayern dauert das Auszählen i.d.R. bis 1 oder 2 Uhr morgens, d.h. bis weit nach Mitternacht! Mittlerweile sind die meisten Wahlhelfer, die ich kenne, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, die vom Dienstherren dazu verpflichtet wurden.

- Stimmenkauf kann effektiv verhindert werden: während auf einem physischen Stimmzettel nur einmal ein Kreuz gemacht werden kann, kann bei einer elektronischen Abstimmung beliebig oft abgestimmt werden: jede nach folgende Stimmabgabe überschreibt einfach die vorherige Stimme. Insofern kann ich einem Stimmenkäufer oder Erpresser zeigen, dass ich für "seinen" Kandidaten A gestimmt habe, und fünf Minuten später stimme ich daheim für Kandidaten B.

Wie kann man sowohl die Öffentlichkeit als auch die geheime Wahl sicher stellen?
Jede/r Wahlberechtigte bekommt ein Token als Nachweis ihrer/seiner Berechtigung vom Server A zugeschickt. Dieser Server kennt nur die Namen aller Wahlberechtigten und erzeugt für jeden Namen ein Token. Eine Liste aller Token (aber nur der Token) bekommt der Auszählserver B.
Bei der Abstimmung schickt der Wähler dieses Token zusammen mit der Stimme und einem frei wählbaren Pseudonym / Codewort / Hash / was-auch-immer an den Auszählserver B (per Web, E-Mail, FTP, ...).
Das Wahlberechtigungstoken wird benutzt, um zu entscheiden, ob die Stimme gezählt werden darf. Wenn ja, wird das frei gewählte Pseudonym zusammen mit der Stimme veröffentlicht (ohne Token).

Dass sorgt sowohl für die Geheimhaltung der Wahl als auch für die Öffentlichkeit bei der Auszählung.
So einfach könnte E-Voting sein ...

Bewerten
- +
Ansicht umschalten