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  • hortensio

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2010

Re: Vermittler kein "Schutz" mehr

Robert Wegner schrieb am 06.08.2022 04:49:

Einer der wichtigsten Gründe für Unternehmen diese unsäglichen Projektvermittler einzusetzen, war bisher immer, das durch das Dreiecksverhältnis ein gewisser Schutz vor der Feststellung einer Scheinselbstständigkeit (Gefahr vor allem für den Kunden wg. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Jahren, nicht verwechseln mit Arbeitnehmerähnlicher Selbstständigkeit = Rentenversicherungspflicht des Freelancers) bestand.
Seit der Neufassung des Gesetzes vor wenigen Monaten, ist die DRV jetzt aber gehalten, zu Prüfen ob die Kriterien (keine eindeutigen Kriterien, Einzelfallbetrachtung, vor allem Weisungsabhängigkeit und Einbindung in Orga des Kunden) vielleicht beim ENDkunden zutreffen. Das ist über kurz oder lang das Ende der Vermittler. Ich werd sie nicht vermissen.

Quelle:
Im Rahmen der Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens wurde u.a. in § 7 a Abs. 2 SBG IV ein neuer Satz eingefügt, der wie folgt lautet:

„Wird die vereinbarte Tätigkeit für einen Dritten erbracht und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Auftragnehmer in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt, stellt sie bei Vorliegen einer Beschäftigung auch fest, ob das Beschäftigungsverhältnis zu dem Dritten besteht.“

Ich weiß nicht wer das verfasst hat. Das ist doch vollkommen Lebensfremd.

IT ist einfach ein komplexes Thema. Du hast gewachsene Softwarelandschaften und Infrastrukturen. Du hast etliche Teams. Ohne Koordinierung und Kommunikation geht es einfach nicht.

"Arbeitsorganisation eingegliedert" - heißt das am Ende man darf als Externer nicht an Teammeetings oder Koordinierungsrunden beisitzen? Falls nein, dann heißt das als Konsequenz nur dass der Koordinierungs. und Kommunikationsaufwand unnötig steigt (redundante separate Termine mit allen Beteiligten).

Jemanden allein vor sich hin werkeln zu lassen, sollte man schon wegen dem fehlenden KnoHow Transfer nicht machen. Zusätzlich darf man sich auf etliche Nachjustierungsrunden einstellen, wenn das mit der Kommunikation und dem Austausch mit den internen Mitarbeitern nicht optimal läuft.

Eigentlich müsste man die Leute, die das Gesetz verbrochen haben zwingen selbst eine Software zu bauen. Die Aufgabe ist erst dann fertig wenn die Softeware vollständig in eine bestehende IT Landschaft integriert ist... So lange das nicht sicher gestellt ist, heißt es nachsitzen und nacharbeiten...

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