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  • Angstroem

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2000

Ich wäre sehr überrascht ...

... wenn sich Banken, Staaten, Notare/Beglaubigungsdienste etc. die Butter vom Brot nehmen lassen.

Die SchlĂĽsselaussage steht ja schon im Text: es fehlt an einer entsprechenden Gesetzgebung, dass man den sich aus dem NFT ergebenden Anspruch auch durchsetzen kann.

Zumal: Schon bei den Coins sieht man, dass Leute offenbar doch lieber einer "Bank" zur Aufbewahrung vertrauen, anstatt ihr Wallet zuhause auf der Platte zu lagern. Gehandelt wird ebenfalls über dedizierte Plattformen ("Börse").

Dann hat das für allfällige Anwendungen aber keinen Vorteil gegenüber "herkömmlichem" Digitalgeld, das ich eben per Überweisung oder was auch immer verschicke.

Wobei die Kursentwicklung der diversen Coins für normalen Zahlungsverkehr viel zu extrem ist. Das war ja bei der Einführung des Euros ein wesentlicher Punkt, da bereits die Spannbreite der zuvor bestehenden Währungsschlange der europäischen Währungen zu groß war.

Bei NFTs wie im Falle des Desaster-Girl-Bildes sehe ich ad hoc auch keinen Vorteil. Klar kann sie da ein NFT für das Bild rausgeben, aber umgekehrt können x andere das auch, das Bild war ja lange genug in der Wildnis. Dann zu belegen, dass das eigene NFT das legitime ist, ist unterm Strich das gleiche Problem wie bei einer analogen Besitzurkunde. Du musst beweisen, dass die Besitzurkunde nicht gefälscht ist, respektive der Aussteller dazu berechtigt war, eine solche herauszugeben.

Im Falle von großen Daten, wo das NFT dann nur einen Link o.ä. auf das Bild enthält, bliebe dann auch noch die Problematik, was passiert, wenn der Link verschwindet. archive.org lehrt uns zur Genüge, wie volatil das Web und dessen Inhalte sind.

Dazu kommt noch der deutlich einfachere Einbruch. Wallet weg, Bitcoins weg. Analoges gilt fĂĽr die NFT (wie natĂĽrlich fĂĽr jeden physischen Einbruch, nur dass selbiger deutlich mehr Aufwand darstellt).

Bei einer amtlich beauftragten Registratur tut man sich da leichter, drum haben wir da z.B. Grundbuch und Kfz-Meldeamt oder alternativ offiziell beauftragte Clearingstellen aka Notare, welche nicht nur die Eigentumsübergabe protokollieren, sondern insbesondere auch die Identität der Handelsparteien sowie deren Berechtigung zum Handel überprüfen.

Braucht also auch in der digitalen Welt idealerweise eine zentralisierte Komponente, vgl. public vs. private blockchain.

Nur: Im privaten Fall brauche ich eigentlich auch keine Blockchain mehr, dann kann ich ĂĽber diese zentralisierte Komponente schlichtweg Ownership-Tokens rausgeben bzw. invalidieren entsprechend z.B. dem Grundbucheintrag oder durch offizielle Trust Center beglaubigte Eigentumsnachweisen.

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