Angstroem schrieb am 11.05.2021 13:04:
Bei NFTs wie im Falle des Desaster-Girl-Bildes sehe ich ad hoc auch keinen Vorteil. Klar kann sie da ein NFT für das Bild rausgeben, aber umgekehrt können x andere das auch, das Bild war ja lange genug in der Wildnis. Dann zu belegen, dass das eigene NFT das legitime ist, ist unterm Strich das gleiche Problem wie bei einer analogen Besitzurkunde. Du musst beweisen, dass die Besitzurkunde nicht gefälscht ist, respektive der Aussteller dazu berechtigt war, eine solche herauszugeben.
Ich dachte eigentlich, auf dem Foto sei Zoe Roth zu sehen - da müßte dann auch das Recht am eigenen Bild greifen. Von wem, wenn nicht von ihr selbst würde man also ein NFT kaufen? Oder gibt es einen Model Release Vertrag, den sie dem Fotografen unterschrieben hat, damit der das Bild verwerten kann? Dann wäre er wohl der logische Kandidat für einen NFT-Herausgeber. Aber keiner der beiden dürfte natürlich ein als Unikat bezeichnetes NFT mehrmals verkaufen.
Auf einer einzelnen Blockchain könnte man das abbilden: wenn das NFT existiert, sollte man es nur noch transferieren aber nicht duplizieren können. Letzteres sollten die Blockchainmechanismen ablehnen. Nur: wenn es mehrere Blockchains gibt, welche hat dann den Primat der "alleinigen Stelle", die darüber entscheidet, ob "dieses NFT" bereits "existiert" und einen "Besitzer" hat? DAS ist hier für mich die eigentliche (und noch vollkommen offene) Gretchenfrage.