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  • derDilettant

301 Beiträge seit 30.07.2003

Klingt super, funktioniert nicht

Das Ding ist erstmal ein Maulkorb für die Abgeordneten, weil nie sicher ist, wie das BVerfG, wenn es denn angerufen wird, entscheiden wird. Damit wird den Abgeordneten die Freiheit eingeschränkt, die sie laut GG haben:
Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.
Sollte so ein Gesetz also beschlossen werden, wo muss das aufgehängt werden?
Im GG? Im Abgeordnetengesetz (das es laut GG gar nicht geben dürfte, nebenbei bemerkt, denn auch dieses Gesetz schränkt die Freiheit der Abgeordneten ein)?
Da hätten wir schon den Grundwiderspruch:
Wenn es ins GG wandert, zeigt das nur, dass der Bundestag dieses ändern kann. So kann er auch nachträglich die verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes erreichen, indem er das GG ändert.
Schreibt man das in ein normales Gesetz, verletzt man die verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten.

So etwas kann nicht funktionieren. Da steht der zu einfache Gedanke dahinter, die Welt regeln zu können, indem man einen festen Rahmen aufspannt, in dem sich alle bewegen müssen. Dieser Rahmen existiert jedoch nicht axiomatisch, sondern wird von den Abgeordneten mit jedem Gesetz und jeder Gesetzesänderung neu fixiert.

Das GG regelt das deshalb über die Wahlen. Jeder Abgeordnete muss sich nach Ablauf einer Legislaturperiode neu um ein Mandat bewerben. Das ist der Zeitpunkt, zu dem jeder Wähler entscheiden und beurteilen kann, wie das neue Parlament zusammengesetzt ist.
Das das System gewaltig hakt hat andere Ursachen. Die haben aber mit diesem Vorschlag nichts zu tun.

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