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  • Gregor Kopka

507 Beiträge seit 14.08.2001

Re: Bisschen verlogen von der ARD ...

Knurrhahn (1) schrieb am 17.09.2020 16:18:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hält sich an das aktuell geltende Recht in Deutschland, sowohl was den Programmauftrag als auch was die Beiträge angeht. Das ganze wurde x-fach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Um es deutlich zu sagen: ARD und ZDF machen das, was sie dürfen.

Dem ist nicht so.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Rundfunkentscheidung auf die letzten 50 Jahre eigener Entscheidungen zum Abgabenrecht geschissen (Tenor bis dahin: die Allgemeinheit ist nicht beitragsfähig), anders konnte die Änderung der Zwangsgebühren auf Zwangsbeiträge nicht durchgewunken werden.

Der Rundfunkbeitrag ist ein Beitrag und keine "Zwangsabgabe".

Ein Beitrag der bei Nichtleistung mit Waffengewalt eingetrieben wird ist eine Zwangsabgabe, jeder der sich nicht entblödet das zu verleugnen macht sich lächerlich.

Auch dies entspricht in Deutschland geltendem Recht. Ein Beitrag muss gezahlt werden, als Gegenleistung wird der Zugang zu etwas ermöglicht. Er ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, aber im Gegensatz zur Steuer ist er zweckgebunden.

Damit hast Du die relevante Änderung die 2013 passierte zusammengefasst. Es gibt nur ein kleines Problem für die ÖR: das Bundesverfassungsgericht hat den individuell zurechenbare konkrete wirtschaftliche Vorteil der Veranstaltung dahingehend definiert dass der Bürger bei Sendungen des ÖR (im Gegensatz zu den niederqualitativen Privatsendern) nicht darüber nachdenken müsste ob er gerade belogen wird.

Bedeutet: sobald Jemand dem ÖR eine Falschdarstellung nachweisen kann welche für diesen Jemand die Notwendigkeit erweckt in Zukunft darüber nachdenken zu müssen ob er vom ÖR auch diesmal belogen wird... ist der individuell zurechenbare konkrete wirtschaflitche Vorteil für diesen Jemand dahin und damit entfällt die rechtliche Grundlage für die Bebeitragung dieses Individuums.

Die Erhebung der Gebühren erfolgt auf Basis der Daten vom Einwohnermeldeamt, soviel ist richtig. Man zahlt aber inzwischen einfach pro Haushalt, Informationen zu den genauen Lebensverhältnissen sind nicht erforderlich. Dass die Einwohnermeldeämter die Daten weitergeben erklärt sich dadurch, dass die ö-r Rundfunkanstalten keine Pommesbuden sind, sondern Anstalten öffentlichen Rechts, deren Existenz gesetzlich verankert ist.

Was die vom Datenschutz her schlimmstmögliche, vom Aufwand her teuerste und gleichzeitig auch asozialste Lösung darstellt. Zusätzlich wurde hierdurch (wenngleich angeblich nur temporär) ein zentrales Schatten-Melderegister geschaffen, etwas was das Bundesverfassungsgericht bis dahin immer wieder abgelehnt hatte weil Nazis damals....

Aber 1933 ist wohl mal wieder lange genug her dass man wieder mal nix aus der Geschichte gelernt haben kann... aber möglicherweise ist das ja auch der Grund warum die im ÖR uns so viele Hitler-Dokus zeigen.

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