Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

562 Beiträge seit 04.06.2022

Letztlich nur Bürokratiemehrung

Zunächst einmal gibt es die Dokumentation, wie IT "entscheiden" muss. Das sind die jeweiligen Gesetze, die festlegen, wie was zu berechnen ist. Diese Gesetze werden schnell durch Anwendungserlasse und etwas langsamer durch Urteile ausgeprägt. Das passiert natürlich, weil Gesetze im Regelfall immer Handlungsspielräume eröffnen, um eben auf Einzelfälle eingehen zu können. Aber im Kern werden Flussdiagramme abgearbeitet. Prüfe Bedingung A bei erfüllt gehe nach X, bei nicht erfüllt nach Y.

Und zumindest in Deutschland enthält jeder Bescheid / Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wer die Mittel nicht hat, bekommt entsprechende Hilfen, sich juristisch zur Wehr zu setzen. Hier weiß ich natürlich nicht, wie die Abläufe in den Niederlanden oder Australien sind. Ist auch schwer zu vergleichen, weil dort ggf. Daten miteinander verschnitten wurden, was in Deutschland ggf. verboten wäre.

Es ist ebenfalls nicht falsch, eben dort wo Entscheidungen getroffen werden, eben ein Monitoring zu etablieren. Ebenso, wo Gelder fließen. Nur wenn ich jemanden etwas vorwerfe, muss ich es halt beweisen können. Sonst bekomme ich halt nee Klatsche am Verwaltungsgericht.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten