Als Insider möchte ich nochmal alles zusammenfassen und erläutern aus meiner Sicht, aufgrund der vielen Kommentare, die offensichtlich viel Interesse zeigen:
2010 wurde die Fototapete fĂĽr 22Euro gekauft zusammen mit der Oma, die sie fĂĽr ihr Wohnzimmer haben wollte.
Beim Kauf wurde nicht auf Urheberrechte hingewiesen und nichts dergleichen war auf der Ware ersichtlich gewesen.
Verkäufer war Herr Böhme persönlich mit seiner damaligen Firma "Bilderwelten".
Nachdem die Oma pflegebedĂĽrftig wurde und zu der Enkelin zog, wurde die Wohnung aus KostengrĂĽnden als Ferienwohnung vermietet.
Dazu wurden von der ganzen Wohnung mehrere Fotos gemacht.
Eines davon zeigte das Wohnzimmer mit sämtlichen Möbelstücken und Dekoration.
Die Fototapete im Hintergrund war nur ein kleiner Bestandteil des Fotos.
2022 wurde abgemahnt durch die kanadische Firma von Stefan Böhme, der seine ehemaligen Kunden abmahnt.
Schadensersatz und AbmahngebĂĽhren von ĂĽber 4000 Euro wurden gefordert.
Anwaltlich wurde auf die Abmahnung reagiert.
2023 wurde dann Klage von Cama Ventures/Böhme vorm LG Köln eingereicht.
2024 Klage wurde stattgegeben und ein Urteil fĂĽr Cama Ventures gesprochen.
Das Gericht setzt den Schadensbetrag zwar auf 200 Euro fest, dies muss aber nicht endgültig sein, da ggf. noch ein größerer Schaden vom Kläger nachgewiesen und erneut gerichtlich eingefordert werden könnte.
Zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten wäre man jetzt bei ca. 4500 €.
Berufung wurde eingelegt.
Sollte das OLG Köln auch wie das LG Köln entscheiden, wären es ca. 8500€ zzgl. Schadensersatz.
Man wäre nie auf die Idee gekommen, dass eine legal erworbene Tapete zu Urheberrechtsverletzung führen könnte.
Die Hoffnung liegt nun beim BGH, was am 27.06.2024 in drei weiteren Fällen der Cama Ventures verhandeln wird.
Fazit: Der Fotograf Stefan Böhme, zugleich Rechteinhaber und Tapetenhersteller, verkauft seine Fototapeten, gründet dann Jahre später eine kanadische LLD Firma mit der er reihenweise seine ehemaligen Kunden abmahnt und Schadensersatz von mehreren tausend Euro fordert.
Durch die kanadische LLD Firma minimiert er sein Prozesskostenrisiko und hat freie Gerichtswahl.
Er kann sich somit den Gerichtsstand aussuchen und geht natürlich jetzt nur noch nach Köln, wo er Recht zugesprochen bekommt, obwohl es andere Gerichte wie Düsseldorf, Stuttgart und München anders gesehen haben.
Die Vermutung liegt nun nah, dass sollte er auch beim BGH verlieren, seine kanadische Firma Insolvenz anmelden wird und jeder auf seinen Kosten sitzen bleiben wird, denn er ist ja "nur" CEO.
Nicht nur viele Kommentatoren verstehen die Welt nicht mehr, sondern auch die Enkelin und deren mittlerweile fast 99 jährige Oma.
Vielen Dank für die zahlreichen, aufmunternden Kommentare, die tatsächlich auch zeigen, dass das eigene persönliche Rechtsempfinden auch von anderen Leuten so gesehen wird!