Ansicht umschalten
Avatar von Ansegisel
  • Ansegisel

mehr als 1000 Beiträge seit 21.11.2006

Logik und die Gödelsche Unvollständigkeit

eigentlich kommt es nur auf den Betrachtungswinkel an:
Ist 'nichtselbstbeschreibend' selbstbeschreibend? oder ist 'selbstbeschreibend' selbstbeschreibend?
Die Tapete hat eine gebrauchts- bzw. Nutzungstauglichkeit, die darin besteht, mit gewisser Dauerhaftigkeit an eine Wand geklebt zu werden. Die Wand wird typischerweise betrachtet und fotografiert. Ich kenne keine Familienfotos im Innenraum, bei welcher die Tapete abgeklebt oder wegretuschiert wurde. Fotografien landen auch im Netz. Implizit ist damit auch das Urheberrecht vollständig abgedeckt. Man hätte die Tapete damit nur eingeschränkt verkaufen dürfen, nämlich mit dem Zusatz, dass eben das Fotografieren dieser Tapete verboten und strafrelevant ist.
Zweiter Aspekt ist, dass die Tapete nur Teil eines Gesamtkunstwerkes (des Raumes) ist.
Manchmal muss man sich fragen, ob die Ausbildung der Richter noch angemessen ist oder welche Sozialisierung sie haben und ob das dem Anspruch und Ansehen des Amtes gut tut.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.05.2024 09:48).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten