Ansicht umschalten
Avatar von Angelo Schuler (1)

91 Beiträge seit 17.07.2015

Missbrauch von Eilanträgen

Ein Durchwinken von Eilanträgen ist für mich juristischer Missbrauch. Ich würde die Hürden für Eilanträge generell höher legen und Einstweilige Verfügungen nur noch bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben, die Menschen- oder Tierrechte oder den Schutz unwiederbringlicher Kulturgüter erlauben. Dann ist Schluss mit der Handlangerei der Gerichte, wenn es nur um wirtschaftliche Interessenkonflikte geht. Da ist immer Zeit für ein ordentliches Hauptsacheverfahren und damit die Anhörung von Sachverständigen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten