https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
(3b) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum FĂĽhren von Fahrzeugen
– die ganz oder teilweise mit
a) Strom,
b) Wasserstoff,
c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas – CNG) und flüssig (Flüssigerdgas – LNG),
d) FlĂĽssiggas (LPG),
e) mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme,
alternativ angetrieben werden,– mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg,
– für die Güterbeförderung und
– ohne Anhänger,
Ein Auto von 2 to gesamt ist doch ewiggestrig , die 3 to Leergewichtklasse ist die Zukunft
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.12.2023 10:46).