... es sich dabei nicht auch um einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung? Sind nicht laut Verfassung, oder zumindest nach rechtsstaatlichem Denken, die Parlamente dafür zuständig, in denen repräsentativ der Souverän, also das Volk, um die Agenden und Interessen streitet?
Mir kommt das Vorgehen der DUH und auch einiger Aktivisten ziemlich demokratiefeindlich vor. Weil man keine Mehrheiten gewinnen konnte, versucht man es über die Gerichte. Das hat ein Geschmäckle von Missbrauch des Rechtsstaats.