Um genau dieses Problem zu entschärfen gibt es eigentlich das Fernabsatzgesetz, das einem 14 Tage Rücktrittsrecht gewährt. Warum dann noch zusätzlich den Vertragsabschluss verzögern?
Oder geht es hier um einen Fall, bei der tatsächlich eine Drückermethode eingesetzt wurde und der Vertriebler z.B. behauptet hat, das Angebot gelte nur während des Telefonats? Das wäre m.E. wirklich unlauter weil gelogen.