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Avatar von mm2013
  • mm2013

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2013

Absurd

Warum sollte man das untersagen?
Massenhafte Abmahnungen sind eh schnell rechtsmissbräuchlich, die Abmahnwellen die wir hatten (bspw. Google Fonts) waren nicht nach dem UWG und solange niemand klagt und die Behörden auch keine Bußgelder aufdrücken passiert da auch nichts.
Auch ist vollkommen unklar, warum man hier den Datenschutz massiv schlechter stellen sollte als andere Rechte wie z. B. das Urheberrecht oder Kennzeichnungsrecht.
Also wenn jemand die USt.-Nummer nicht im Impressum stehen hat oder vergisst inkl. USt. bei den Artikel dazu zu schreiben, dann darf das der Mitbewerber natürlich abmahnen, wenn die privaten Daten aber zu irgendwelchen Dritten Anbieter gesendet werden oder unverschlüsselt gesendet/gespeichert werden, dann ist das egal...
Absurd.

Ich erinnere mich nur zu gerne an eine Beschwerde zu einem asiatischen Laden, der bis heute bei der Bestellseite keine Verschlüsselung nutzt, hat den Landesdatenschutzbeauftragten nicht interessiert. In einem anderen Bundesland hatte ich mich beschwert, weil meine Datenauskunft definitiv unvollständig war (sie wollten nämlich zur "Sicherheitsüberprüfung" Daten von mir haben und abgleichen). Die Landesdatenschutzbeauftragte sagte, wenn ich doch wüsste, welche Daten das sind, die ich denen geben soll, dann wüsste ich ja auch, dass das Unternehmen diese hätte und dann wäre ja nicht schlimm, dass sie die Daten nicht angeben.
Ein Trauerspiel.

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