Es werden also nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.
Also war es bisher so dass man sich für ein Offshore-Projekt bewerben konnte, dann aber nicht beim zuständigen Bundesamt vorstellig werden durfte weil man dafür eine extra Genehmigung braucht?
Kopfkratz...