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  • Tom Stein

mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.2004

Re: Du hast Dir Deinen Vertragspartner ausgesucht

Ralf Fontana schrieb am 11. Juli 2007 8:52

> > Illegale Gebührenabzocke bleibt Illegale
> > Gebührenabzocke.

> a) Gebühren gibts bei Behörden

Sag ich doch: Das ist doch Schwachsinn. Gebühren kann jeder erheben.
Es gibt kein Gesetz, das dies nur Behörden zugesteht.

> b) wenns Illegal wäre könntest Du dagegen vorgehen statt nur hier
> rumzunöhlen
>    zum Beispiel mit einer Anzeige wegen Betrugs.

Noch mehr Schwachsinn. Wenn die Geld kassieren, ist das noch lange
kein Betrug. Dazu fehlt alleine der Vorsatz, dass die
gebührenpflichtige Hotline geschaffen wurde, um ganz speziell
Gewährleistungsansprüche zu "refinanzieren".

> > Wenn der Anbieter seine Leistung nicht erbringt
> > - steht ihm hierfür kein Geld zu

> In Deinem Vertrag steht drin ob er Dir eine gebührenfreie Hotline zur
> Verfügung stellen muss. Steht nicht drin? Dann ist es nicht Teil
> seiner Leistung.

Noch mehr Quatsch. Mängel müssen grundsätzlich ohne Kosten für den
Verbraucher beseitigt werden, insbesondere darf sich der Verkäufer
nicht durch den Mangel bereichern - und das trifft auf alle 0900 und
nach Ansicht der Regulierungsbehörde auch auf alle 01805 und
01803-Rufnummern zu.

> DU hast Dir das so ausgesucht denn DU bestimmst wieviel Geld für
> wieviel Service DU zahlst.

Nun ja, ich darf mich auf geltende Gesetze verlassen, und der
Verkäufer muss geltende Gesetze einhalten - ob ihm das gefällt oder
nicht. Einige Gesetze können nicht per Vertrag ausgeschlossen werden.

> > - darf er kein Geld für die Aufnahme oder Beseitigung der Störung
> > verlangen
> Tut er ja auch nicht. Du kannst bei ihm vorbei gehen oder ihm die
> Störung per Post melden. Du kannst die Störung vermutlich sogar per
> Email oder Webformular melden.

"Vermutlich" ist jetzt aber sehr fundiert. Bei einigen Firmen geht
eben das nicht.

> > Tut er das zunächst doch, muss er das Geld erstatten.

> Träume sind was wundervolles.

Und doch auf dem Boden des Gesetzes.

> > Ein Storno des Lastschrifteinzugs wirkt da oft Wunder,

> Zweifelhaft.

Nach meiner Erfahrung etwa 95% Erfolgschance. Das ist doch was.

> Ein Anbieterwechsel wirkt dagegen sicher.

Wenn man denn wechseln kann. Aber nicht jeder Mangel berechtigt zur
fristlosen Kündigung eines Vertrages. Und nicht jeder neue Anbieter
ist besser als der Alte. Ist DIr schon aufgefallen, dass die meisten
Probleme gerade zu Beginn eines Vertrages auftreten? Die reguläre
Kündigung klappt dagegen häufig problemlos.

Tom

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