Ansicht umschalten
Avatar von Ratschi
  • Ratschi

200 Beiträge seit 01.12.2000

"Shared Cost" dass heist, der Anruf darf nicht teurer sein als ein Ferngespräch

"Shared Cost" dass heist, der Anruf darf nicht teurer sein als ein
Ferngespräch.
Er muss eher billiger sein, da bei einem Ferngespräch ja nur der
Angerufene zahlt.
Folgende Festlegung muss meines Erachtens her:

a) alle 0180 Nummern dürfen nicht teurer sein als ein
FEstnetzferngespräch innerhalb Deutschlands über die Telekom (da wohl
noch meist verwendeter Anbieter).

b) alle Firmen und auch die Ämter (ja das gibt es inzwischen auch
schon) mit 0180 Nummern müssen per Gesetz auch ihr eine normale
Einwahl über Ortsvorwahlen nebst Anschluss veröffentlichen und
zulassen. Wer sich nicht daran hält kann verwarnt und wenn das auch
nicht hilft abgemahnt werden.

c) Wenn die 0180 Nummer eine Sammelnummer für mehrere Firmen oder
Ämter ist, dann muss ggf. für jede Firma oder jedes Amt das über die
Sammelnummer erreichbar ist, auch eine normale Telefonnummer mit
Ortsvorwahl und normalem Festnetzferngesprächspreis vorhanden und
angegeben sein.

d) Die call by call und VOIP Anbieter müssen 0180er Numern zum max.
selben Preis routen wie das jeweils teuerste Ferngespräch, das sie
innerhalb Deutschlands anbieten.

e) 0180er Nummern müssen in sogenannten Festnetzflatrates enthalten
sein.

f) Die Interkonnektion Preise dürfen für 0180er Nummern nicht teurer
sein als für das teuerste Festnetzferngespräch in Deutschland.

g) Für die Umstellung auf die neuen Tarife ist eine angemessene
technisch und admnistrativ bedingte Umstellzeit von max. 1/4 Jahr = 3
Monate zu gewähren.

h) Die Firmen, die sich den Betrieb ihres Call-Centers (nicht die
Verbindungsgebühren) per Anruf bezahlen lassen wollen, müssen auf
0900er Nummern ausweichen oder müssen dann ggf. bei mit jedem Anrufer
die Kosten selber abrechnen (z.B. per Kreditkarte oder EC-Karte)

Bewerten
- +
Ansicht umschalten