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  • mordsDing boa eh

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2005

wenn die richterliche Anordnung schon falsch ist, kann die Telekom viel prüfen

kennt man ja aus dem Redtube-Fall, wo schon die richterliche
Anordnung einen Scheißdreck wert war und auf falschen Voraussetzungen
basierte. Da kann die Telekom viel prüfen, wenn der Tag lang ist, ob
da Gesetze eingehalten werden oder nicht.

Eigentlich müssen sich Unternehmen darauf verlassen können, daß
unsere Organe der Rechtspflege keinen Bockmist bauen und Anordnungen 
herausgeben, die auf falschen Voraussetzungen aufbauen. Die Stufe, an
der eine sichere Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen greifen muß,
ist also die Justiz, sind die Richter, die sich mit den Anträgen
befassen.

Daß man unseren, eigentlich dem Staatsschutz dienenden, Behörden wie
BND nicht trauen kann, weiß man inzwischen zur Genüge. Daß unsere
Regierung eine Ansammlung feiger Pfeifen ist, die vor den USA kuschen
und buckeln, macht die Sache nicht leichter.

Umso mehr sind jene gefordert, über die Einhaltung von Recht und
Gesetz zu wachen, die die letzte Bastion gegen den Mißbrauch
angeblicher Antiterrorgesetze bilden, also Richter, Staatsanwälte,
Anwälte. Vor allem aber die Richter. Deren Entscheidung, ebnet oder
verbaut den Weg zum Mißbrauch des Rechts. Wenn Richter versagen, ist
es zu spät.

Offenbar aber sitzen auch auf Richterstühlen Menschen, die besser
einen anderen Job machen sollten. Die Anzahl der Versager ist
vielleicht nicht so hoch wie in anderen Positionen. Aber wenn einer
versagt, sind die Auswirkungen für Verdächtige, Beklagte und den
Rechtsstaat gravierend.

Daß die Telekom die Anordnungen genau prüft, mag man glauben oder
nicht. Wie man aber im Redtube-Fall gesehen hat leistet sie den
Anordnungen eines Gerichtes gezwungenermaßen aber natürlich Folge.
Und wenn die Anordnung schon das Recht mißachtet, bringt die Prüfung
der Provider auch nichts mehr.
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Nebenbei bemerkt: im Redtube-Fall hat die Justiz noch keinen
Handschlag getan.
Schreibt ein Scherzbold auf einen Überweisungsträger als
Verwendungszweck "bin laden", steht am nächsten tag der Staatsschutz
auf der Matte und der Scherzbold für 10 Jahre auf der schwarzen Liste
der Bundesbank. Verkauft ein Händler T-Shirts, Sticker und Aufkleber
mit Antinazisymbolen, verfolgt ihn die Staatsanwaltschaft über Jahre
wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole
(durchgestrichenes Hakenkreuz).

In der Redtube-Sache wurden noch keine Durchsuchungen durchgeführt,
keine Zeugen vorgeladen, keine Beschlagnahmungen beantragt. Es wurde
noch nichts unternommen um Licht in die Sache zu bringen, Unterlagen,
Beweismaterial zu sichern, Hintermänner zu ermitteln.

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