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487 Beiträge seit 28.12.2001

Rechtslage in Deutschland.

Kommt darauf an, wie das in der Firma geregelt wird.

a) Es gibt eine explizite Ausschlußregel: "Email darf nicht für
private Kommunikation benutzt werden". In diesem Fall gilt Email als
Arbeitsmittel und unterliegt der Kontrolle der Firmenleitung, sprich
sie dürfen jederzeit reinschauen.

b) Die private Nutzung ist entweder explizit erlaubt (z.B. durch eine
Betriebsvereinbarung) oder wird stillschweigend über einen Zeitraum >
6 Monaten geduldet (sog. "betriebliche Übung"). In diesem Fall ist
die Firma - rechtlich gesehen - einem Diensteanbieter ("Provider")
gleichgestellt und u.a. zur Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) verpflichtet.

Diese damit verbundenen Pflichten beinhalten u.a:

- die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG)
- den Datenschutz (§ 91 TKG, § 31 BDSG)
- die Pflicht zur Information der Endnutzer (§ 93 TKG)
- die Pflicht zum bestimmungsgemäßen Umgang mit erhobenen
Verbindungsdaten (§ 96ff TKG)

Im Klartext: Deine Mails fallen unter das Fernmeldegeheimnis. Liest
Dein Chef ohne Deine Genehmingung die Mails, macht er sich strafbar.

Noch Fragen?

A. Friend
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