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  • Tom Stein

mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.2004

Re: Art. 146 GG

awg schrieb am 31. Juli 2007 11:26

> Doch, er erfordert zwingend eine Volksabstimmung, sonst hatten die
> Politiker diesen Artikel längst gestrichen und das Grundgesetz
> einfach in 'Verfassung' umgetauft.

Nein, auch wenn keine Volksabstimmung erforderlich wäre
(Konjunktiv!), könnte es alleine auf Grund einer fehlenden
2/3-Mehrheit sein, dass das Grundgesetz nicht geändert wird. Deine
Vermutung ist naheliegend, aber nicht zwingend.

> Es wird aber voraussichtlich keine Volksabstimmung und damit keine
> Verfassung geben, weil die Parteien Volksabstimmungen mehr fürchten
> als die Vampire das Sonnenlicht.

Meinungen sollten nicht als Tatsachen formuliert werden, finde ich.

Nach dem Debakel der EU-Verfassung ist es wohl auch nicht
unwahrscheinlich, dass die Parteien sich über den Entwurf eines
Volksentscheids und über den Entwurf einer Verfassung, die dann einem
Volksentscheid unterzogen wird, so zerfleischen, dass das Unternehmen
keine Aussichten hätte, die erforderlichen Mehrheiten zu bekommen.
Dann aber kann man es auch gleich lassen - und voila, den Status
haben wir doch.

Tom

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