Jürgen Kuri schrieb am 30. Juli 2007 11:04
> Ich ging bisher davon aus, dass unsere Leser genauso wie
> beispielsweise Tageszeitungsleser die Transferleistung "Karlsruhe
> anrufen" -> "Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen" beim
> Lesen einer derartigen Überschrift erbringen.
Sollte man auch meinen. Leider ist der Begriff die "Gerichte
anzurufen" inzwischen nicht mehr üblich und durch die
Verdenglischung/Verdummung des Nachwuchses weitgehend unbekannt unter
den jungen Leuten ;)
> Ich ging bisher davon aus, dass unsere Leser genauso wie
> beispielsweise Tageszeitungsleser die Transferleistung "Karlsruhe
> anrufen" -> "Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen" beim
> Lesen einer derartigen Überschrift erbringen.
Sollte man auch meinen. Leider ist der Begriff die "Gerichte
anzurufen" inzwischen nicht mehr üblich und durch die
Verdenglischung/Verdummung des Nachwuchses weitgehend unbekannt unter
den jungen Leuten ;)