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Avatar von evilk666
  • evilk666

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2002

Abgeordneten-Diäten kürzen, Belegpflicht einführen, Nebenerwerbsverbot...


Wäre das verfassungswidrig, würden dadurch Menschenrechte verletzt?
Wohl nicht. Und warum wird das dann nicht gemacht? Solch eine "EuGH
hat ok gesagt"-Aussage gilt natürlich nur dann, wenn es einem selbst
passt.

Aber was ist das denn überhaupt für ein beschissenes Armutszeugnis,
wenn man am Ende nichtmal mehr vorzuweisen hat als: "Seht her, wir
haben ein Gesetz, das *nicht* verfassungswidrig ist und auch *nicht*
die Menschenrechte verletzt!!11"
Aber wer keine echten Argumente hat, muss wohl argumentativ so weit
unten anfangen.

-- 
evilk666

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