Wäre das verfassungswidrig, würden dadurch Menschenrechte verletzt?
Wohl nicht. Und warum wird das dann nicht gemacht? Solch eine "EuGH
hat ok gesagt"-Aussage gilt natürlich nur dann, wenn es einem selbst
passt.
Aber was ist das denn überhaupt für ein beschissenes Armutszeugnis,
wenn man am Ende nichtmal mehr vorzuweisen hat als: "Seht her, wir
haben ein Gesetz, das *nicht* verfassungswidrig ist und auch *nicht*
die Menschenrechte verletzt!!11"
Aber wer keine echten Argumente hat, muss wohl argumentativ so weit
unten anfangen.
--Â
evilk666