Das ist übrigens eine hübsche Begründung.
Zitat aus dem Artikel:
Unter Verweis auf eine vor der Präsentation des Richtlinienentwurfs
durchgeführte Folgenabschätzung erinnert Malmström daran, dass der
Vorschlag damals "dem EU-Recht und der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union" entsprach. Die Direktive selbst sichere "die
volle Wahrung der Grundrechte der Bürger auf Achtung des Privatlebens
und ihrer Kommunikation sowie auf Schutz personenbezogener Daten" zu.
Wir schreiben also einfach mal in die Direktive hinein "der Charta
wird entsprochen" und schon entspricht die Direktive der Charta?
Klingt für mich zu banal. Die Direktive wird doch nicht selbst
anmerken, dass sie nicht der Charta entspricht, insofern ist diese
Zusicherung doch erstens eine Selbstverständlichkeit und zweitens gar
nicht wirklich aussagekräftig weil ja letztendlich dies dann unter
Umständen das Gericht anders beurteilt. Natürlich steht im Gesetz
immer drin "wir wahren die Menschenrechte", was denn auch sonst?
Zitat aus dem Artikel:
Unter Verweis auf eine vor der Präsentation des Richtlinienentwurfs
durchgeführte Folgenabschätzung erinnert Malmström daran, dass der
Vorschlag damals "dem EU-Recht und der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union" entsprach. Die Direktive selbst sichere "die
volle Wahrung der Grundrechte der Bürger auf Achtung des Privatlebens
und ihrer Kommunikation sowie auf Schutz personenbezogener Daten" zu.
Wir schreiben also einfach mal in die Direktive hinein "der Charta
wird entsprochen" und schon entspricht die Direktive der Charta?
Klingt für mich zu banal. Die Direktive wird doch nicht selbst
anmerken, dass sie nicht der Charta entspricht, insofern ist diese
Zusicherung doch erstens eine Selbstverständlichkeit und zweitens gar
nicht wirklich aussagekräftig weil ja letztendlich dies dann unter
Umständen das Gericht anders beurteilt. Natürlich steht im Gesetz
immer drin "wir wahren die Menschenrechte", was denn auch sonst?