wenn der anschlußbetreiber nun nicht mehr zur zahlung verpflichtet werden kann, kann er aber doch kostenpflichtig zur abwehr weiterer rechtsverletzungen verpflichtet werden...
dh wlan ganz schließen oder genau protokollieren welche datenpakete welcher user übertragen hat...da zweiteres datenschutzrechtlich schwierig werden dürfte, bleibt also nur ersteres...
dh der abmahnanwalt kassiert auf jeden fall...evtl sogar doppelt...
oder irre ich da?...