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Avatar von Ruulf
  • Ruulf

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2003

zusammenfassung:

wenn der anschluĂźbetreiber nun nicht mehr zur zahlung verpflichtet werden kann, kann er aber doch kostenpflichtig zur abwehr weiterer rechtsverletzungen verpflichtet werden...
dh wlan ganz schlieĂźen oder genau protokollieren welche datenpakete welcher user ĂĽbertragen hat...da zweiteres datenschutzrechtlich schwierig werden dĂĽrfte, bleibt also nur ersteres...

dh der abmahnanwalt kassiert auf jeden fall...evtl sogar doppelt...

oder irre ich da?...

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