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Avatar von Black-Jack

300 Beiträge seit 11.04.2008

Eigenlich sonnenklar/legaldefiniert, aber leider durch Juristen/RAangreifbar ...

Die Definition/Bezeichnung Störerhaftung verdeckt/verschleiert zwei wesentliche Wirtschaftsinteressen (Renditeerwartungen) die über gesetzlich fragwürdige Rechtskonstruktionen bzw. Verfahrensableitungen einer Minderheit weiterhin den Umsatz sichern soll.

NEIN, ich befürworte keine gesetzlichen Relativierungen oder faktisch rechtsfreie Räume.

Nicht nur diverse Rechteverwerter (Spiele, Streams, Verfasser, etc.) oder Mehrwertdienstanbieter müssen endlich über den juristisch fälligen Wegfall der Störerhaftung gezwungen werden, mögliche eigene Rechts- bzw. Entgeltansprüche über sonst üblichen Optionen bzw. Instanzenwege geltend zu machen.

Die an vielen Stellen schleichend bereit eingetretene Verlotterung des Rechtsstaates; hier durch eine faktische Totalüberwachung in der Telekommunikation (für Unbescholtene) oder fallweise formale Substitution über vereinfachte Betreiberhaftungsregeln, ohne vorher angemessen stabil nachweisbare Beweisführung gegen die eigentlichen Schädiger; stellt eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung von Partialinteressen dar.

Wenn beispielsweise ein Rechteverwerter (Erster) von einem Urheberrechtsverletzer (Dritter) legitimen Schadensersatz fordert; wieso muss dann der TK-Abschlussinhaber (Zweiter) dafür seinen Kopf hinhalten, weil sein Provider (Vierter) ohne Vorliegen richterlich genehmigter Ermittlung die Adresse (des Zweiten) rausrücken musste.

Die Bundesbahn (Vierter) wird auch nicht zur namentlichen Archivierung jedes Fahrgastes verpflichtet, wenn Einzelne als Einbrecher (Dritter) über privat betriebene S-Bahnanschlüsse (Zweiter) partiell das Diebesgut aus fremden Wohnungen (Erster) abtransportieren.

Da hier Millionenumsätze (mit traumhaften Renditeerwartungen) tangiert werden, hat die betroffene Wirtschaft bzw. Branchenvertreter genug Geld in Parteispenden, zumindest in aufwendige Lobbystrukturen weit über Deutschland und Brüssel (EU) hinaus investiert, damit hier weiterhin spezifische Sondergesetze bzw. Verfahrens- und Abrechnungs- sowie Abmahnungsgrundlagen bestehen bleiben.

Nochmals NEIN, ich bin gegen jegliche rechtsverunsichernde Verharmlosung der Grundsatzproblematik! Es wäre allerdings zwingende Pflicht der Exekutive endlich Gesetze und Randbedingungen (auch praktizierbar in virtuellen Welten) zu schaffen, welche für alle möglicherweise negativ Betroffenen (d.h. hier normale Bürger bezüglich Hetze/Mobbing, üble Nachrede, Identitätsdiebstahl, Verstoß gegen EU-DSGVO als Offizialdelikt, Profiling, uvm.) bedarfsgerecht "anwendbar" d.h. ohne spezifische Sonderregularien (für Partialinteressen = Spezialbranchen) durchsetzbar werden.

Die wirtschaftlich inzwischen bedrohlich entstandene Übermacht der Großen aus Übersee kommt gesetzlich (Rechtstreue/Datenschutz, Steuerpflicht) nicht von ungefähr, weil die Politik immer noch nicht erkannt hat, bzw. handeln will, so das die Mehrheit unsere Arbeitsplätze; bzw. Wertschöpfungsketten und somit volkwirtschaftlichen Wohlstand bald nur noch Geschichte sein wird.

Unter üblichen Rechtsbedingungen existieren nicht nur für WLAN-Accesspoints mehrere akzeptable Lösungsvarianten sowohl für legitime Interessen von Rechteverwerter oder Mehrwertdienstanbieter. Nur dann müssten diese beispielsweise ein Teil der Akteure (involvierte Unternehmen) in Vorlage (für ihre eigenen Systemplattformen und Abrechnungsgrundlagen) treten und das Verdienen wäre dann nicht mehr so ganz renditestark. Mit dem Verweis auf mehr eigentliche zu vermeidende Bürokratie oder regulatorisch zu "starke" Eingriffe in privatrechtlich "zu schützende" Eigentumsstrukturen redet sich die Exekutive bzw. hilflose agierende Politiker weiterhin heraus.

Da viele Abgeordnete entweder Lehrer oder Juristen (Rechtsanwälte) sind, wird ihr Berufsstand durch weiterhin fehlende, höchst unpraktische (mit BGB-Bezug zum vorigen Jahrhundert) oder immer schwammigere Gesetzestexte an diesem um sich greifenden Rechtsunsicherheiten persönlich profitieren.

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