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  • Baneus

mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.2001

In der Praxis

in der Praxis ist eine solche Sperranordnung - ganz unabhängig vom TMG §8(4) - für einen normalen Benutzer wohl nicht umsetzbar.

Ein Kennwortschutz ist in einem offenen WLAN ziemlich sinnfrei. Übliche Home-Router können ein WLAN mit einem einzigen Kennwort nutzen - das Kennwort dürfte in kürzester Zeit die Runde machen, widerspricht auch einem offenen WLAN.

Ports sperren? Gängige Downloader beherrschen das Aushandeln von Ports. Letzten Endes kann man auch über Port 80/443 downloaden - die Krönung der Absurdität wäre, diese Ports sperren zu müssen.

Was bleibt für eine rechtskonforme Durchführung? Ein Radius-Server, damit man die Nutzer einzeln und gegen Vorlage des Ausweises registrieren kann, und ein Webproxy mit Sperrlisten. Dazu alle Ports sperren außer WWW und Mail.

Das ist eine Verhohnepipelung des offenen WLANs, wie sie nur Gerichte und Gesetzgeber in Deutschland schaffen können.

Wenn ich im Urlaub irgendwo außerhalb Deutschlands am Strand bin, habe ich in aller Regel mehrere offene WLANs zur Verfügung. In meinem bevorzugten Domizil kenne ich genau ein einziges, dass dei Registrierung als Hotelgast voraussetzt - das WLAN wurde so überrannt, dass es nicht mehr nutzbar war. Egal, es gibt dort zig andere. Jedes Hotel, jede Gaststätte - kein Problem. Wie machen dass denn diese Länder, dem EU-Gesetz Folge zu leisten?

Die Deutschen machen es mal wieder 150prozentig, versuchen das zumindest....

Nein, wir sind nicht rückständig in diesen Dingen, weder Glasfaser noch WLAN noch sonst irgendwo. Bei uns geht das erst nach 200 Gerichtsprozessen der höchsten Instanz und 100 Jahre später....

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