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Avatar von MarkWolf
  • MarkWolf

mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.2005

absurd

Das BGH Urteil konterkariert die Grundidee des freien WLAN vollkommen. War das so gewollt? Die Vermutung liegt nahe.

Aber vielleicht kann man das ja dann anlog zu Google machen. Wenn dort eine Sperrung der Anzeige auftaucht wird der Benutzer drauf hingewiesen. Und in der Lumen Datenbank sind dann die gesuchten Links zu finden.

Es ist nicht einzusehen, dass ein Infrastrukturprovider, also der WLAN Betreiber für die Durchsetzung der Rechte Dritter, also der angeblichen Urheberrechtsinhaber, gegen einen anderen Dritten, den angeblichen Urheberrechtsverletzer, aufkommen soll. Und das auch noch Entschädigungsfrei. Und wie bitteschön soll er das machen, ohne die anderen Nutzer zu behindern? Eine Port- oder IP Sperre bringt immer einen riesigen Kollateralschaden mit sich. Kann er dann denjenigen, der die Sperrung verfügt in Regress nehmen?

Analog dazu müsste es möglich sein den Staat, das Bundesland oder die Kommune zu verpflichten bestimmte Straßen, welche Menschen bei unerlaubten Handlungen benutzen, zu sperren, mit Zugangschlüsseln zu versehen oder die Benutzung der Straßennetze gänzlich zu sperren.

Welchen Unfug können sich Juristen denn noch ausdenken.

Besser wäre es über die Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter nachzudenken und dies mit zeitgemäßen Regeln zu versehen.

Und noch was: In anderen EU Staaten funktioniert es doch auch. Vlt. sollten sich die obersten Gerichte, die über die Übereinstimmung mit EU Recht urteilen, mal untereinader austauschen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.07.2018 07:33).

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