Offensichtlich ist die Kundenidentität das virtuelle Eigentum des
Kunden (und nicht von Sony)
Und der Rechteinhaber (d.h. der Kunde) gewährt Sony zweckgebunden
(für die Abrechnung beim PSN) das Recht seine Identität zu nutzen.
Dementspechend verletzt Sony durch die nicht zweckmäßige Verwendung
der Kundenidentitäten (z.B. durch das unwiederrechtliche zugänglich
machen -> Veruntreuung) die Rechte des Rechteinhabers.
Anderes Szenario:
Was ist wenn Sony´s virtuelles Eigentum (Lieder, Filme, Spiele)
entgegen der Lizenz unrechtmäßig verwendet (-> veruntreut) wird (z.B.
Filesharing, ungesicherter Zugang WLAN Zugang ) ?
Wie wird das juristisch bewertet: klar Sony ist ein virtueller
Schaden von > 10000 EUR pro Fall (z.B. Lied) entstanden, der
rechtlich durch den Rechteinhaber einklagbar ist.
Analog ist es zu bewerten, wenn Sony die Kundendaten (Lieder und
Filme sind auch nur Daten) veruntreut: je Fall sollten auch hier >
10000 EUR durch den Rechteinhaber (diesmal den Kunden) einklagbar
sein.
Letztendlich ist meine Idententität (Name, Geburtstag, Kreditkarten)
einmalig und nicht ersetzbar. Der Schaden durch eine Veruntreuung ist
sicher schlimmmer zu bewerten, als wenn ein mittelloser Teenager eine
MP3-Datei kopiert...
Interessanterweise gibt es hier eine auffällige Asymetrie im
Rechtssystem.
Während Sony als Rechteinhaber keine Probleme hat, Lizenzverstöße zu
sanktionieren (wenn z.B. eine Mutter einen Router nicht per PW
sichert), gibt es für den Kunden keine vergleichbaren Möglichkeiten
im ungekehrten Fall (wenn Sony als Technologiekonzern die Daten nicht
ausreichend sichert).
Ein Kunde würde zumindest in Mitstörerhaftung (oder irgendwas ähnlich
Genanntes) genommen, wenn durch den ungesicherten Zugang ein Schaden
entsteht; ein Technologiekonzern hingegen hat keinerlei Konsequenzen
zu fürchten.
Ach ja: und wenn jemand mit meiner Kreditkarte im Internet einkaufen
geht? Da das Ausstellen einer neuen Kreditarte mit Aufwand und Kosten
verbunden ist, müsste zumindest Sony hierfür die Kosten tragen.
Vermutlich muss das auch wieder der Kunde zahlen
Update:
Vielleicht meint jemand, dass dem eigenen Name kein Schutz im Sinne
einer Lizenz zusteht?
Michael Schuhmacher, Boris Becker, Albert Einstein, usw.
Sony darf vermutlich auch den Namen "Michael Schuhmacher" bei PSN
nicht anders als zum Zweck der Abrechnung nutzen.
Kunden (und nicht von Sony)
Und der Rechteinhaber (d.h. der Kunde) gewährt Sony zweckgebunden
(für die Abrechnung beim PSN) das Recht seine Identität zu nutzen.
Dementspechend verletzt Sony durch die nicht zweckmäßige Verwendung
der Kundenidentitäten (z.B. durch das unwiederrechtliche zugänglich
machen -> Veruntreuung) die Rechte des Rechteinhabers.
Anderes Szenario:
Was ist wenn Sony´s virtuelles Eigentum (Lieder, Filme, Spiele)
entgegen der Lizenz unrechtmäßig verwendet (-> veruntreut) wird (z.B.
Filesharing, ungesicherter Zugang WLAN Zugang ) ?
Wie wird das juristisch bewertet: klar Sony ist ein virtueller
Schaden von > 10000 EUR pro Fall (z.B. Lied) entstanden, der
rechtlich durch den Rechteinhaber einklagbar ist.
Analog ist es zu bewerten, wenn Sony die Kundendaten (Lieder und
Filme sind auch nur Daten) veruntreut: je Fall sollten auch hier >
10000 EUR durch den Rechteinhaber (diesmal den Kunden) einklagbar
sein.
Letztendlich ist meine Idententität (Name, Geburtstag, Kreditkarten)
einmalig und nicht ersetzbar. Der Schaden durch eine Veruntreuung ist
sicher schlimmmer zu bewerten, als wenn ein mittelloser Teenager eine
MP3-Datei kopiert...
Interessanterweise gibt es hier eine auffällige Asymetrie im
Rechtssystem.
Während Sony als Rechteinhaber keine Probleme hat, Lizenzverstöße zu
sanktionieren (wenn z.B. eine Mutter einen Router nicht per PW
sichert), gibt es für den Kunden keine vergleichbaren Möglichkeiten
im ungekehrten Fall (wenn Sony als Technologiekonzern die Daten nicht
ausreichend sichert).
Ein Kunde würde zumindest in Mitstörerhaftung (oder irgendwas ähnlich
Genanntes) genommen, wenn durch den ungesicherten Zugang ein Schaden
entsteht; ein Technologiekonzern hingegen hat keinerlei Konsequenzen
zu fürchten.
Ach ja: und wenn jemand mit meiner Kreditkarte im Internet einkaufen
geht? Da das Ausstellen einer neuen Kreditarte mit Aufwand und Kosten
verbunden ist, müsste zumindest Sony hierfür die Kosten tragen.
Vermutlich muss das auch wieder der Kunde zahlen
Update:
Vielleicht meint jemand, dass dem eigenen Name kein Schutz im Sinne
einer Lizenz zusteht?
Michael Schuhmacher, Boris Becker, Albert Einstein, usw.
Sony darf vermutlich auch den Namen "Michael Schuhmacher" bei PSN
nicht anders als zum Zweck der Abrechnung nutzen.