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mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.2000

Eigenartige Begründung

"Das Gericht sah es nach Angaben der Anwälte als erwiesen an, dass der
Mann seine Aktien im Wert dieser Summe im Juli 1999 auf Grund falscher
Pflichtmitteilungen gekauft hatte. Nach Korrekturen der Umsatz- und
Gewinnprognosen war der Kurs im Jahr 2000 stark gefallen."

Die Kurse fallen aufgrund einer Gewinnwarung ein halbes Jahr später und
der Anleger bekommt sein Geld zurück? Naja. Kriminell sind sie zwar,
die Herren Vorstände, aber gegen Dummheit ist auch kein Kraut
gewachsen: innerhalb eines halben Jahres oder länger könnten halbwegs
intelligente Menschen auch auf die Idee kommen, ein Stop zu platzieren.




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