kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem ist das gesetzwidrig, da die
Gemeinden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Das
gesetzliche Zahlungsmittel ist der Euro, und wenn minutengenaue
Abrechnung möglich ist, muß diese mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel
erfolgen. Die öffentliche Hand hat da keine andere Wahl.
Gemeinden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Das
gesetzliche Zahlungsmittel ist der Euro, und wenn minutengenaue
Abrechnung möglich ist, muß diese mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel
erfolgen. Die öffentliche Hand hat da keine andere Wahl.