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Avatar von MarkWolf
  • MarkWolf

mehr als 1000 Beiträge seit 29.11.2005

Einen noch größeren Schwachsinn

kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem ist das gesetzwidrig, da die
Gemeinden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Das
gesetzliche Zahlungsmittel ist der Euro, und wenn minutengenaue
Abrechnung möglich ist, muß diese mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel
erfolgen. Die öffentliche Hand hat da keine andere Wahl.
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