...kam heute die Telecum der einstweiligen Verfügung nach und sperrte
die Telefonnummer 0190 334 334. Somit gab das Kreisgericht
Süder-Brarup dem Sexblattverlag Fickl Fritze Recht, das eine klaren
Verstoß im Jugenschutz festgestellt hatte.
Nach ermittlungen der STASI 2.0 hat der Anbieter keinen ausreichenden
Jugendschutz für seine ab 18 Stöhnaufnahmen, sondern man musste
lediglich seine Volljährigkeit mit dem Druck auf die Taste 1
bestätigen.
Ordnungsgemäß laut Jugendschutz Gesetzt §08 Absatz 15 wäre eine
persönliche Vorstellung des Klienten beim Stöhnaufnahmenvertreiber.
Bei der persönlich vorstellung würden dann amtliche
Lichtbildaufnahmen, Fingerabdrücke, Retinascans sowie DNA-Proben
entnommen.
Um eine eindeutige Authentifizierung eines Volljährigen Kunden zu
gewährleisten, müsste man einen Tele-Authentomaten zu Hause
installieren. Dieses Gerät wird mit dem Telefon gekoppelt und kann
paralell das Gesichtsfoto, die Fingerabdrücke, die Retina sowie die
DNA des Benutzters mit der zentralen STASI-Datei vergleichen. Nach
Abspeicherung der Zugangsabfrage in der STASI-Datei wird nun ein 1024
bit Verschlüsseltes Freigabesignal an den Tele-Authentomaten
gesendet, der die Jugendgefährdenden Telefonummern für den
Volljährigen für 5 Minuten freischaltet, bevor dieser sich erneut
authentifizieren muss. Ausserdem wird das Gespräch sofort beendet,
sollte der Anrufer seine hand vom Fingerabdruckscanner nehmen, oder
die Kanüle für die DNA Probe aus der Vene entfernen.
Fickl Fritze rieb sich nach dem Urteil die Hände und kündigte an nun
sämtliche deutsche Telefonleitungsanbieter abzumahnen und kaputt zu
klagen.
paranoide Grüße
Pulpi
die Telefonnummer 0190 334 334. Somit gab das Kreisgericht
Süder-Brarup dem Sexblattverlag Fickl Fritze Recht, das eine klaren
Verstoß im Jugenschutz festgestellt hatte.
Nach ermittlungen der STASI 2.0 hat der Anbieter keinen ausreichenden
Jugendschutz für seine ab 18 Stöhnaufnahmen, sondern man musste
lediglich seine Volljährigkeit mit dem Druck auf die Taste 1
bestätigen.
Ordnungsgemäß laut Jugendschutz Gesetzt §08 Absatz 15 wäre eine
persönliche Vorstellung des Klienten beim Stöhnaufnahmenvertreiber.
Bei der persönlich vorstellung würden dann amtliche
Lichtbildaufnahmen, Fingerabdrücke, Retinascans sowie DNA-Proben
entnommen.
Um eine eindeutige Authentifizierung eines Volljährigen Kunden zu
gewährleisten, müsste man einen Tele-Authentomaten zu Hause
installieren. Dieses Gerät wird mit dem Telefon gekoppelt und kann
paralell das Gesichtsfoto, die Fingerabdrücke, die Retina sowie die
DNA des Benutzters mit der zentralen STASI-Datei vergleichen. Nach
Abspeicherung der Zugangsabfrage in der STASI-Datei wird nun ein 1024
bit Verschlüsseltes Freigabesignal an den Tele-Authentomaten
gesendet, der die Jugendgefährdenden Telefonummern für den
Volljährigen für 5 Minuten freischaltet, bevor dieser sich erneut
authentifizieren muss. Ausserdem wird das Gespräch sofort beendet,
sollte der Anrufer seine hand vom Fingerabdruckscanner nehmen, oder
die Kanüle für die DNA Probe aus der Vene entfernen.
Fickl Fritze rieb sich nach dem Urteil die Hände und kündigte an nun
sämtliche deutsche Telefonleitungsanbieter abzumahnen und kaputt zu
klagen.
paranoide Grüße
Pulpi