Hoi,
weil Paranoia und Verschwoerungstheorien so schoen sind.
Nehmen wir einmal an aus der einstweilligen Verfügung wird ein
rechtskräftiges Urteil das zur Sperrung von YouPorn verpflichtet. Die
"DNS-Sperre" bleibt und ich richte einen alternativen DNS-Server ein.
Fällt das nicht schon in den "Hackerparagraphen"? Denn:
„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht
für ihn be-
stimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind,
unter Über-
windung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“
Heisst dann wohl auch dass ich nur noch mit den Vorgaben meines
Diensteanbieters surfen darf, da er ja die Daten bzw. deren Zugang
besonders sichert.
Hmm, lieber nicht weiterdenken, oder doch?
Gruß
Uwe, der hofft hier auf dem Holzweg zu sein.
weil Paranoia und Verschwoerungstheorien so schoen sind.
Nehmen wir einmal an aus der einstweilligen Verfügung wird ein
rechtskräftiges Urteil das zur Sperrung von YouPorn verpflichtet. Die
"DNS-Sperre" bleibt und ich richte einen alternativen DNS-Server ein.
Fällt das nicht schon in den "Hackerparagraphen"? Denn:
„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht
für ihn be-
stimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind,
unter Über-
windung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“
Heisst dann wohl auch dass ich nur noch mit den Vorgaben meines
Diensteanbieters surfen darf, da er ja die Daten bzw. deren Zugang
besonders sichert.
Hmm, lieber nicht weiterdenken, oder doch?
Gruß
Uwe, der hofft hier auf dem Holzweg zu sein.