Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

19 Beiträge seit 16.06.2004

Re: Wie war das mal ?

wori schrieb am 17. Februar 2007 12:15

> Dir schein nicht bekannt zu sein, das Erfindungen etc., die während
> der Arbeitzeit gemacht werden, Eigentum des Arbeitgebers sind.
> Dafür werden die Ings eingestellt und das ist ihre Arbeit.

Das ist mitnichten so. Das hat nichts mit der Arbeitszeit zu tun,
eher mit dem Arbeitsgebiet. Ein Elektronikentwickler muss Erfindungen
zur Schaltungstechnik auch seinem Arbeitgeber melden, wenn er sie zu
Hause unter der Dusche gemacht hat. Erfindet er ein neues,
machanisches Einhacksystem zum Gleitschirmfliegen, sieht das anders
aus. Das alles kann man im Arbeitnehmererfindergesetz nachlesen.
Demnach müssen Erfindungen dem Arbeitgeber gemeldet werden und er
kann sie innerhalb einer festgelegten Frist in Anspruch nehmen. In
dem Fall gehören sie dem Arbeitgeber, dem Erfinder ist allerdings
eine angemessene Vergütung zu zahlen. Und die richtet sich nach den
Aufgaben eines Mitarbeiters: Erfindet eine Putzfrau ein neues
Verfahren ist die ihr zustehende Vergütung größer als wenn ein
Ingenieur etwas erfindet. Aber: Ein Ingenieur bekommt wieder mehr als
ein hochrangiger Manager.

Verschwitzt der Arbeitgeber die Frist der Inanspruchnahme gehört die
Erfindung dem Arbeitnehmer.

Alles schon erlebt.

Alf

Bewerten
- +
Ansicht umschalten