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3 Beiträge seit 02.04.2004

Re: GG Artikel 5 Abs. 1

Eine schöne Definition des Schutzbereichs. Wenn man sich aber mal die
Schranken dieses Grundrechts zu Gemüte führt - Abs. 2, einfach mal
weiter lesen... ;) - fällt auf, das das Recht auf Grund eines
Gesetzes eingeschränkt werden darf. Grundsätzlich finde ich das gut,
damit nicht jeder volksverhetzende oder verleumderische Artikel
geschützt wird. Allerdings halte ich die gegenwärtige Praxis für
bedenklich, jede repressive Aktion als Akt gegen internationalen
Terrorismus gutzuheißen oder zu rechtfertigen - schließlich sind wir
doch zurecht stolz auf eine _freiheitlich_ demokratische
Grundordnung, oder?

Der langen Rede kurzer Sinn: Nicht jede Bombenbauanleitung ist gleich
ein Aufruf zur Bildung einer terroristischen Vereinigung, sondern
dient u.U. auch einfach nur zur Befriedigung eines
Informationsbedürfnisses. Sonst wären auch Strukturformeln von
Sprengstoffen aus Chemie-Büchern zu verbannen.

Langsam drängt sich mir der Eindruck auf, dass es Herrn Schäuble
gefallen dürfte, hier einen Überwachungsstaat zu etablieren -
möglicherweise ist er durch den Anschlag auf seine körperliche
Unversehrtheit zu sehr vorbelastet - mit dem ach so hehren Ziel, die
Bevölkerung vor allem zu schützen, selbst wenn es die eigene Neugier
sein sollte.

Mal ehrlich: wer von uns wäre online, wenn wir (Daten-)sicherheit
über unser Informationsbedürfnis stellten?
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