Ansicht umschalten
Avatar von pfanni
  • pfanni

197 Beiträge seit 13.07.2000

Versäumnisurteil ist beim BGH nichts ungewöhnliches

Wenn jemand in der Vorinstanz recht bekommen hat und es anschließend
in der Revision beim BGH schlecht läuft (es wird klar, daß der BGH
die Sache anders sieht), kassiert man lieber ein Versäumnisurteil als
ein "richtiges" Urteil. 1. ist ein VU billiger, und 2. muß der BGH
keine Begründung schreiben, man bekommt also u.U. kein
Grundsatzurteil, daß die Instanzgerichte bindet. Man kann dann
anschließend sein Glück von neuem probieren und neue Argumente
vorbringen, die im vorigen Verfahren wegen Verspätung nicht mehr
zulässig waren. 

Bewerten
- +
Ansicht umschalten