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  • THz

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Re: Pressemitteilung ist missverständlich.

omniscient schrieb am 12. März 2009 15:18

> Warum ist die Aufhebung durch den BGH und Zurückverweisung
> trotzdem richtig: Sie ist deshalb richtig, weil das OLG
...
> Der Beklagte wäre besser beraten gewesen, nicht nur zu bestreiten,
> dass er das Angebot eingestellt hat sondern auch darüber
> zu schweigen, dass es seine Frau eingestellt hat.
> Denn nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ja
> die Gefahr des Missbrauchs der Zugangsdaten dem System
> innewohnend. So dass in der Folge eine Zurechnung ausscheidet.

Verstehe ich das richtig, dass Du ernsthaft der Auffassung bist, er
hätte, nachdem er schon Instanzen durchlaufen ist, plötzlich seine
Angaben in der Sache ändern sollen?

Edit: Und unabhängig davon: Sollte man nicht, wenn man schon Angaben
macht, lieber immer die Wahrheit sagen?

MfG

THz

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